Der Weg zum autofreien Wohnen
Das sind die Schritte auf dem Weg zum autofreien Wohnen:
- Nehmen Sie Kontakt mit dem Autofrei-Verein auf. Er ist immer dienstags von 16-18 und donnerstags von 10-12 Uhr im Haus 037 zu erreichen. Kommen Sie durch den Eingang an der Heinrich-Mann-Straße ins 1. OG. Gerne können Sie uns zu den Bürozeiten auch anrufen unter: Tel. (0761) 88 79 43 24. Oder senden Sie uns eine Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Schließen Sie mit dem Verein einen Autofrei-Vertrag ab, der die gegenseitigen Rechte und Plichten regelt (siehe Seite Downloads).
- Zahlen Sie 3.700 € an den Verein als Anteil am Kaufpreis für das Autofrei-Grundstück, auf dem Sie damit das Recht erwerben, bei wieder auftretendem Bedarf einen Stellplatz errichten zu lassen. Die Höhe der dann notwendigen Zusatzkosten ist im Autofrei-Vertrag geregelt.
- Ihr Recht auf Fläche für einen Stellplatz wird durch eine Baulast gesichert.
- Auf Ihrem Grundstück(-santeil) wird zugunsten des Vereins eine Sicherungsgrundschuld eingetragen. Sie sichert dem Verein die notwendigen Geldmittel für den Fall, dass Sie später doch einen Stellplatz auf dem Autofrei-Grundstück brauchen, auf Aufforderung des Vereins die anteiligen Kosten aber nicht zahlen (können).
- Alle NutzerInnen der Wohnung über 18 Jahre unterzeichnen die Autofrei-Erklärung und erneuern sie jedes Jahr. Dadurch bestätigen Sie, dass Sie und Ihre MitbewohnerInnen sich weiter an die darin enthaltenen Regeln halten, um den Autofrei-Status aufrechterhalten zu können.
Diese Unterlagen werden benötigt:
Sie werden Ihnen zum Vertragsabschluss vom Verein ausgehändigt.
Der Vertrag
Im Vertrag mit dem Verein für autofreies Wohnen e.V. verpflichten sich die EigentümerInnen einer Wohnung, die autofrei genutzt werden soll, dafür Sorge zu tragen, dass sich alle BewohnerInnen der Wohnung an die Autofrei-Erklärung halten. Dadurch werden sie – solange sie autofrei wohnen – von der Pflicht befreit, einen Stellplatz zu errichten oder zu kaufen.
Der Verein verpflichtet sich, dass er auf seinem Grundstück Platz für einen Stellplatz zur Verfügung stellt, sobald die BewohnerInnen der Wohnung nicht mehr autofrei wohnen wollen oder können. Dies wird durch eine Baulast (siehe unten) auf dem Autofrei-Grundstück gesichert.
Mit dem Vertragsabschluss verpflichten sich die EigentümerInnen, 3.700,- Euro an den Verein zu zahlen (Konto 80 42 00 20 00 bei der GLS-Bank, BLZ 430 609 67). Außerdem sind Sie dann verpflichtet, eine Sicherungsgrundschuld zugunsten des Vereins auf Ihrem Grundstück eintragen zu lassen.
Der Vertrag gilt immer für eine bestimmte Wohnung, nicht für einen Haushalt. D.h., wenn jemand umzieht und vor und nach dem Umzug autofrei wohnt, muss er/sie für die neue Wohnung einen neuen Vertrag mit dem Autofrei-Verein abschließen. Wird eine Auto-frei-Wohnung verkauft, übernimmt der/die Käufer/in den Auto-frei-Vertrag.
Die Autofrei-Erklärung
In dieser Erklärung, die jedE EigentümerIn einer autofreien Wohnung oder eines autofreien Gewerbes jährlich im Mai an den Verein für autofreies Wohnen abgeben muss, ist genau aufgeführt, wie sich alle BewohnerInnen der Wohnung in Sachen Autonutzung verhalten müssen, damit der Autofrei-Status erhalten bleibt.
Für autofreie Wohnungen, die nicht von den EigentümerInnen selbst genutzt, sondern vermietet werden, gibt es beim Verein auch eine entsprechende Erklärung zur Weitergabe an die MieterInnen.
Die Baulast
Im Bebauungsplan für den Stadtteil Vauban ist festgelegt, dass für jede Wohnung ein Stellplatz „nachgewiesen“ werden muss. Das bedeutet, dass die EigentümerInnen jeder Wohnung entweder auf ihrem Grundstück einen Stellplatz bauen müssen (nur außerhalb des stellplatzfreien Bereiches möglich) oder für eine Wohnung im stellplatzfreien Bereich einen Stellplatz in einer der Quartiersgaragen kaufen müssen.
Autofreie Haushalte weisen ihren (vorerst fiktiven) Stellplatz durch einen Vertrag mit dem Verein für autofreies Wohnen auf dessen Grundstück nach.
Um die Verbindung zwischen einer Wohnung und einem Stellplatz rechtlich gültig zu machen, wird durch das Baurechtsamt der Stadt Freiburg auf dem gekauften Stellplatz in der Garage oder auf dem Autofrei-Grundstück eine sog. Baulast eingetragen. Im Falle, dass eine Familie später autofrei wird oder die Autofreiheit wieder aufgibt, kann diese Baulast auch wieder verlagert werden.
Die Sicherungsgrundschuld
Im Autofrei-Vertrag verpflichten sich die Eigentümer von „autofreien“ Wohnungen, vom Grundbuchamt eine Sicherungsgrundschuld in Höhe von 18.000,- € je Wohnung zugunsten des Autofrei-Vereins auf ihrem Grundstück(-steil) eintragen zu lassen.
Diese Grundschuld dient dem Verein für autofreies Wohnen als Sicherheit für den Fall, dass VertragspartnerInnen, die einen Stellplatz auf dem Grundstück des Vereins benötigen, nicht wie im Vertrag vereinbart im Voraus die dann vom Verein gestellte Rechnung in der notwendigen Höhe bezahlen. Um nicht Gefahr zu laufen, besonders bei mehreren solcher Fälle zahlungsunfähig zu werden, hat der Verein durch diese Grundschuld die Möglichkeit, die ihm zustehenden Zahlungen direkt aus dem Grundstück der Schuldner vollstrecken zu lassen.