Autofreies Gewerbe
Im Stadtteil Vauban ist es auch für kleine Gewerbebetriebe möglich, durch den Abschluss eines Autofrei-Vertrages vom Kauf von Stellplätzen befreit werden. Nämlich dann, wenn zu ihnen so gut wie keine Kunden mit dem Auto kommen. Und das ist natürlich besonders bei den Läden oder Dienstleistern der Fall, die ihre Kundschaft ganz überwiegend im Vauban haben.
So wird es kleinen Unternehmen erleichtert, zur Nahversorgung der Vauban-BewohnerInnen beizutragen. Und dadurch wird wiederum Autoverkehr vermieden, was allen vor Ort zugute kommt.
Der Weg zum autofreien Gewerbe
Das sind die Schritte zum autofreien Gewerbe:
- Nehmen Sie Kontakt mit dem Autofrei-Verein auf. Er ist immer dienstags von 16-18 und donnerstags von 10-12 Uhr im Haus 037 zu erreichen. Kommen Sie durch den Eingang an der Heinrich-Mann-Straße ins 1. OG. Tel. 0761-45 68 71-35.
- Schließen Sie mit dem Verein einen Autofrei-Vertrag ab, der die gegenseitigen Plichten regelt (siehe Seite Downloads).
- Zahlen Sie 3.700 € an den Verein als Anteil am Kaufpreis für das Autofrei-Grundstück, auf dem Sie damit das Recht erwerben, bei wieder auftretendem Bedarf einen Stellplatz errichten zu lassen. Die Höhe der dann notwendigen Zusatzkosten ist im Autofrei-Vertrag geregelt.
- Ihr Recht auf Fläche für einen Stellplatz wird durch eine Baulast gesichert.
- Auf Ihrem Grundstück(-santeil) wird zugunsten des Vereins eine Sicherungsgrundschuld eingetragen. Sie sichert dem Verein die notwendigen Geldmittel für den Fall, dass Sie später doch einen Stellplatz auf dem Autofrei-Grundstück brauchen, auf Aufforderung des Vereins die anteiligen Kosten aber nicht zahlen (können).
- Alle EigentümerInnen und alle NutzerInnen des Gewerberaums über 18 Jahre unterzeichnen die Autofrei-Erklärung und erneuern sie jedes Jahr. Dadurch bestätigen sie, dass sie sich weiter an die darin enthaltenen Regeln halten, um den Autofrei-Status aufrechterhalten zu können.